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BVerwG, 02.01.2002 - 8 B 197.01, 8 PKH 10.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Aufklärungspflicht im Verwaltungsgerichtsverfahren - Ein die Gewährung ...
Verfahrensgang
- VG Dessau, 14.08.2001 - 3 A 158/99
- BVerwG, 02.01.2002 - 8 B 197.01, 8 PKH 10.01
- BVerwG, 24.01.2002 - 8 B 197.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2002 - 8 B 197.01
Die Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).Mit dieser Begründung kann die Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht erreicht werden (Beschluss vom 1. September 1997, a.a.O.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 02.01.2002 - 8 B 197.01
Entscheidend für die Annahme eines Überraschungsurteils ist vielmehr, dass das Gericht durch die Art seiner Sachbehandlung die Partei davon abgehalten hat, für die Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte vorzutragen, und dadurch den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt hat (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - NJW 1991, 2823).